Deutschland kürzt Sozialleistungen für neu angekommene ukrainische Geflüchtete
Änderungen bei der Unterstützung ukrainischer Geflüchteter
Ab dem 1. April 2025 passt Deutschland die Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete an. Laut Koalitionsvertrag erhalten Personen, die nach diesem Datum einreisen, keine Bürgergeld-Leistungen mehr, sondern nur noch Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – unter verschärften Bedingungen.
Einheitliche Vermögensprüfung
Die Bedürftigkeit muss künftig durch einheitliche Vermögensprüfungen nachgewiesen werden, auch in Bezug auf Eigentum in der Ukraine. Vermögen im Herkunftsland kann zur Ablehnung der Leistungen führen.
Weniger Geld: 100 Euro weniger
Statt 563 Euro erhalten neu Angekommene künftig nur rund 460 Euro monatlich – zum Teil als Gutscheine.
Wohnen in Containern statt Wohnungen
Statt Mietwohnungen sollen Ukrainer künftig vor allem in Wohncontainern untergebracht werden. Nur Familien bekommen Einzelräume – Alleinstehende müssen mit Fremden zusammenleben.
Nur noch Basis-Gesundheitsversorgung
Anstelle einer vollständigen gesetzlichen Krankenversicherung gibt es für neu angekommene Flüchtlinge nur noch eine Basisgesundheitsversorgung, wie für andere Asylbewerber.
Fokus auf Arbeitsintegration
Die Koalition fordert von Arbeitslosen aktive Jobsuche. Wer Angebote ablehnt, muss mit Sanktionen und Leistungskürzungen rechnen.
Strengere Eigentumskontrollen
Ein Datenaustausch zwischen Behörden soll sicherstellen, dass Eigentum oder Einkommen in der Ukraine offengelegt wird – zur Vermeidung von Missbrauch.
Fazit
Ab 2025 verschärft Deutschland deutlich die Bedingungen für ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April einreisen. Die Maßnahmen sollen Kosten senken und Integration fördern, sorgen jedoch für Kritik.








